Stipendienprogramm „Auf geht’s!“:
Antragsverfahren für die dritte Runde ab sofort online
Landesregierung schreibt erneut 15.000 Stipendien für freie Künstlerinnen und Künstler aus – Ministerin Pfeiffer-Poensgen: Ziel bleibt, trotz Pandemie künstlerisches Arbeiten zu ermöglichen
Ab sofort können freischaffende Künstlerinnen und Künstler aller Sparten Anträge für die dritte Runde des Stipendienprogramms „Auf geht’s!“ der Landesregierung stellen. Im Rahmen der Neuauflage des Programms stehen weitere 90 Millionen Euro für insgesamt 15.000 Stipendien zur Verfügung. Freischaffende Künstlerinnen und Künstler erhalten 6.000 Euro für die Dauer von sechs Monaten (Januar bis Juni 2022), um ihrer künstlerischen Arbeit auch unter den schwierigen Bedingungen der Pandemie nachzugehen. Das Antragsformular steht über die Website des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft zur Verfügung (www.mkw.nrw).
„Die ersten beiden Runden unseres großen Stipendienprogramms haben in der Szene große Resonanz gefunden. Da die anhaltende Pandemie die Rahmenbedingungen für Kunst und Kultur nach wie vor erschwert und wegen Omikron auch aktuell viele Veranstaltungen nur eingeschränkt oder digital stattfinden können, setzen wir das Programm erneut fort. Unser oberstes Ziel bleibt, den Künstlerinnen und Künstlern trotz aller Widrigkeiten der Pandemie mit Hilfe des unbürokratischen Stipendiums das künstlerische Arbeiten zu ermöglichen“, sagt Kulturministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen.
Bewerben können sich freischaffende, professionelle Künstlerinnen und Künstler aller Sparten, deren Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen liegt und die ihre künstlerische Tätigkeit im Haupterwerb betreiben. Künstlerinnen und Künstler, die bereits in den beiden vorigen Runden ein Stipendium erhalten haben, sind auch in dieser Runde weiterhin antragsberechtigt. Voraussetzung für die Antragsstellung ist wie bisher eine aussagefähige künstlerische Biografie oder die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse bzw. in einem einschlägigen Künstlerverband, die Angabe von zwei Referenzen sowie eine Kurzbeschreibung des geplanten Projektes. Die Antragsfrist läuft bis zum 31. Mai 2022.
Künstlerinnen und Künstlern, die aus bereits im Jahr 2021 bewilligten Maßnahmen des Bundes, der Länder oder der Kommunen im Zeitraum 1. Januar 2022 bis 31. März 2022 eine öffentliche Förderung oder ein Stipendium erhalten, kann zur Vermeidung einer Doppelförderung ein Teil-Stipendium für den Zeitraum 1. April 2022 bis 30. Juni 2022 in Höhe von 3.000 Euro gewährt werden.
Das Stipendienprogramm „Auf geht’s!“ ist in einer ersten Runde im August 2020 mit einer Summe von 105 Millionen Euro (Zeitraum: September 2020 bis März 2021) ausgeschrieben worden. Im März 2021 folgte eine zweite Ausschreibung in Höhe von 90 Millionen Euro (Zeitraum: April 2021 bis September 2021). In den beiden ersten Runden konnten so bereits rund 30.000 Stipendien vergeben werden. Über alle drei Antragsphasen stellt die Landesregierung allein im Rahmen des Stipendienprogramms insgesamt 285 Millionen Euro für freischaffende Künstlerinnen und Künstler bereit. Ergänzend dazu hat die Landesregierung vor kurzem ein Auftrittsförderprogramm unter anderem aus Mitteln des Kulturstärkungsfonds in Höhe von 12,6 Millionen Euro bekanntgegeben, dessen erste Segmente im April an den Start gehen werden. Mit spartenspezifischen Maßnahmen sollen so unter den Bedingungen der Pandemie konkrete Auftrittsmöglichkeiten für Künstlerinnen und Künstler geschaffen werden.
Das Antragsverfahren, alle Informationen zur Ausschreibung und zum Online-Antrag sowie häufig gestellte Fragen finden Sie hier.
Fragen zum Stipendienprogramm können telefonisch über das Service-Telefon (0211 / 4684 4999, Mo-Fr, 9-18.00 Uhr) oder per Mail (aufgehts-stipendien@mkw.nrw.de) gestellt werden.