@TANZweb_Carnival of the Bodies_Overhead Project

 

 

 

POSITIVE ZEICHEN

AUS DER KÖLNER KULTURVERWALTUNG (NICHT NUR) FÜR DEN TANZ:

Ein Kommentar von
Klaus Dilger

.Fast täglich prasselt vehemente Kritik, von allen Seiten und Deutschlandweit, auf die Kölner Verwaltung ein. Nicht erst seit dem erneuten Debakel um die ordentliche Durchführung von Wahlen oder im Zusammenhang mit dem geplatzten Wiedereröffnungstermin von Oper und Schauspiel im renovierten Haus.

Von „vollkommener Unfähigkeit“ und „Lachnummern“ ist da die Rede, von „Oberverantwortungshüten“, die Keine(r) aufsetzen möchte, wenn es um peinliches Versagen und um die Verschwendung von Steuermillionen geht. Da erfreut es besonders, wenn hier einmal nicht von der „Spitze des Eisberges“ im negativen Sinne die Rede ist, sondern von Aufbruchstimmung im Positiven (Ein Schelm, wer Schlechtes bei dem Worte denkt)!

NEUE KULTURAMTSLEITERIN

Seit Barbara Foerster die Kulturamtsleitung übernommen hat, die in 2013 | -14 für mehrere Monate und sehr zum Schaden der Kulturschaffenden vakant gehalten wurde, beginnt sich vorsichtig und zaghaft (in der Kölner Tanzszene) ein solches Gefühl breit zu machen.

Gleich bei einem ihrer ersten öffentlichen Auftritte, anlässlich des vierzigjährigen Bestehens des KULTURsekretariats Wuppertal, versprach sie energisch, sich für die Einführung und Durchsetzung von Mindestlöhnen auch im Bereich der freien darstellenden Kunst einzusetzen.
Und auch ihr Auftreten bei einem, von der Kölner Tanzszene organisierten OPEN SPACE vor wenigen Monaten, dürfte vertrauensbildend gewesen sein.


@TANZweb_Revisiting Wonderland_CocoonDance

MILLIONENWEIT DAVON ENTFERNT!

Laut den Berechnungen der Berliner Freien Szene bedürfte es für die Einführung von Mindestlönen, also eine minimal auskömmlichen Bezahlung für die Künstler, bei gleicher Anzahl der Produktionen, einer Versechsfachung der bisherigen Fördersummen!

Hiervon sind auch in den neuen Haushaltsberatungen der Städte Berlin und Köln für 2016 die Freien Kulturschaffenden millionenweit entfernt und dies gilt insbesondere für den Tanz, der in Köln von den öffentlich genannten 1,45 Millionen Euro, um die der Kulturetat der Freien Szene ab 2016 erhöht werden soll, gerade einmal einen Betrag im unteren fünfstelligen Bereich erhalten soll.


@TANZweb_RootlessRoot_Internationales Solotanzfestival Bonn 2015

WESHALB ALSO BLEIBT DIESE AUFBRUCHSTIMMUNG IN KÖLNER TANZKREISEN UNGEBROCHEN?

Der alte Erfahrungssatz, demnach die Hoffnung zuletzt sterbe, mag hierdurch nicht ausser Kraft gesetzt werden, aber es gilt auch frühzeitig positive Signale zu erkennen und diese unmittelbar bejahend und anerkennend zu verstärken:

ALS ERSTE STADT IN NORDRHEIN-WESTFALEN FOLGT DIE STADT KÖLN DEM NEUEN KULTURFÖRDERGESETZ DES LANDES SCHON KURZ NACH DESSEN VERABSCHIEDUNG UND SETZT DIE SOGENANNTE „FESTBETRAGSFINANZIERUNG“ FÜR FREIE KULTURPROJEKTE UM!

Dies bedeutet konkret einen wichtigen Schritt in der bürokratischen Entlastung für die Freien Künstler und belohnt die Anstrengungen eines guten Managements, indem zusätzlich nach der Antragstellung aquirierte Mittel oder Einsparungen nicht mehr zu Rückforderungen des Zuschussgebers führen.
Bedeutend für den vorgenannten Stimmungsindex jedoch ist die Geschwindigkeit, mit der die seit langem geforderte „Festbetragsfinanzierung“ übernommen und umgesetzt wurde und das Signal, das hiervon ausgeht:

HIER WURDE WICHTIGKEIT ERKANNT UND UMGEHEND GEHANDELT! DIES IST EIN NOVUM IN DIESER STADT, DAS ANLASS ZUR ZUVERSICHT VERLEIHT! (SO TRIST SICH DIES ANHÖRT UND IN DIE VERGANGENHEIT GEBLICKT, NATÜRLICH AUCH IST!)


©TANZweb_EXIL_FREIraumENSEMBLE

HIER DIE ANKÜNDIGUNG DER KULTURAMTSLEITUNG:

Wichtiger Mosaikstein zur Verbesserung der Situation der freien Kulturszene

Der Ausschuss Kunst und Kultur hat in seiner Sitzung am 25. August 2015 bei der Förderung von Projekten der Freien Szene die Einführung einer sogenannten Festbetragsfinanzierung als Regelfinanzierungsart für die überwiegende Anzahl der Projektzuschüsse beschlossen. Bisher wurden Zuschüsse des Kulturamtes der Stadt Köln zur Realisierung von Kunst- und Kulturprojekten in der Regel in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung ausgezahlt. Ab 2016 wird in Köln die Festbetragsförderung zur Regel. Es werden jedoch keine zusätzlichen Fördermittel ausgeschrieben.

Bei der Festbetragsfinanzierung erfolgt die Förderung in Form eines festgelegten Förderbetrags. Dieser Betrag verbleibt auch bei Einsparungen und höheren Einnahmen in voller Höhe beim Empfänger, es sei denn, seine Gesamtausgaben liegen unter dem Zuwendungsbetrag. Die Bewilligung einer Festbetragsfinanzierung setzt allerdings voraus, dass die Einnahmen- und Ausgabenpositionen des Kosten- und Finanzierungsplanes verlässlich und nachvollziehbar durch die Verwaltung eingeschätzt werden können. Ebenso muss die Zuverlässigkeit des Zuschussnehmers bei der Entscheidung über die Finanzierungsart berücksichtigt werden.
Bisher förderte das Kulturamt in der Regel in Höhe des Fehlbedarfs, der sich aus der Lücke der Summe aller Ausgaben und aller Einnahmen des Trägers für ein bestimmtes Projekt ergibt. Sollten die tatsächlichen Kosten aufgrund von Mehreinnahmen oder Kosteneinsparungen geringer sein als die bewilligte Förderung, so müssen bereits ausgezahlte Fördermittel zurückgezahlt werden.

„Die Fehlbedarfsfinanzierung bestraft Projektträger, die gut wirtschaften und erfolgreich in der Drittmittelakquise sind. Daher ist die neue Festbetragsfinanzierung als Regel ein wichtiger Mosaikstein zur Verbesserung der Situation der freien Kulturszene“, sagt Kulturamtsleiterin Barbara Foerster. „Zudem vereinfacht sie die Zuschussabwicklung und verringert den zeitlichen Aufwand, den Künstler und Kreative für die Förderabrechnung einsetzen müssen. So wird mehr Raum für das Entwickeln und Umsetzen von künstlerischen Ideen frei. Ich bedanke mich ausdrücklich bei der Kölner Kulturpolitik, dass sie uns bei diesem bedeutenden Schritt für die freie Kulturszene so einstimmig unterstützt hat“, betont Foerster.

Das Kulturfördergesetz NRW, das im Dezember vergangenen Jahres in Kraft getreten ist, führt in seinen Richtlinien die Festbetragsfinanzierung als Regel für die Landesförderung ein. Die Stadt Köln nimmt als erste NRW-Kommune diesen Gedanken auf und setzt ihn ab 2016 auch für die städtische Förderung um.

Stadt Köln – Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Sabine Wotzlaw


@TANZweb_HARTMANNMÜLLER_Melodien zum Träumen

WEITERE POSITIVE SIGNALE: EINE DRINGEND GEFORDERTE ÄNDERUNG DES „TANZFÖRDERKONZEPTS“ DEUTET SICH AN

Mit in diese Zeichen potentiell positiver Entwicklungen passt auch die Umwandlung der bisher aufgewandten Mittel für kostenlose Studio-Residenzen, die vom Referat für Tanz direkt vergeben wurden. Diese sollen in einer Ausschreibung in Form von „Residenzförderungen“ vergeben werden, für die sich Produktionsorte, die gleichzeitig auch Aufführungsorte sind, bewerben können.

Hiermit folgt das Kulturamt einer zentralen Forderung aus dem in 2011 von der Kölner Tanzszene entwickelten und verabschiedeten „TANZentwicklungsplanKOELN 2012-2024“, nämlich der Schaffung und Förderung von Infrastrukturen für die Produktion und Präsentation von Tanz, die bisher nur sehr beschränkt im Rahmen der sogenannten „Konzeptionsförderung“ geltend gemacht werden konnten.

Für dieses Förderinstrument sollen, nach Aussage der Tanzreferentin Gisela Deckart, zunächst von 2015 bis 2017, jährlich bis zu insgesamt 90.000,00 Euro bereitgestellt werden. Die maximale Fördersumme je Einrichtung beträgt 30.000,00 Euro pro Jahr. Auf Grund der überaus kurzen Antragsfrist, die durch die ausserordentlich späten Haushaltberatungen in Köln entstanden ist und die im Gegensatz zur Komplexität der jeweiligen Anträge steht, empfiehlt das Referat Tanz individuelle Beratung zur Antragstellung und bietet diese auch ausdrücklich an.

Diese Entwicklung ist ausserordentlich positiv zu bewerten und ein wichtiger weiterer Schritt, auch wenn dieser zunächst noch im städtischen „Tanzförderkonzept“ verankert werden muss!

WIR FREUEN UNS AUF WEITERE SCHRITTE!


©TANZweb_Fleshbob mit Toten | Eine Performensch_bodytalk&WARLESS DAY

Ankündigungstext des Referats für Tanz:

„Der Mangel an bezahlbaren Spiel- und Produktionsmöglichkeiten für freie Tanzkompanien veranlasst die Kulturverwaltung im Jahr 2015 erstmalig als Pilotprojekt für maximal drei Jahre das Förderinstrument der Residenzförderung für gastierende Gruppen einzuführen. Die Förderung soll Kölner Spielstätten in die Lage versetzten, regelmäßig für freie Kompanien zu subventionierten Konditionen Spiel- und Produktionsmöglichkeiten anzubieten und trotzdem dabei eine Deckung der eigenen Kosten zu erreichen.

Antragsberechtigt sind nur nach der Sonderbauverordnung zugelassene Versammlungsstätten. Die gastierenden Kompanien müssen grundsätzlich entsprechend den Kriterien des Tanzförderkonzeptes förderfähig sein. Die Frist zur Einreichung der Anträge für die Förderperiode 2015-2017 ist der 25. September 2015 (Eingang beim Kulturamt). Nähere Informationen und die Antragsunterlagen erhalten Sie bei Interesse im Kulturamt, Referat für Theater und Tanz.“